Pension CORONA
Pension CORONA

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Betreiber der Pension Corona in Forst/Baden und deren Hausgästen. Sie gelten darüber hinaus für sämtliche Verträge welche mit der Pension abgeschlossen werden als bindend. Sie vorliegenden AGB werden mit Buchung bzw. Vertragsabschluss anerkannt. Abweichende Einzelfallver-einbarungen bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform.

 

Bitte lesen Sie die folgenden Bedingungen daher sorgfältig durch.

 

Vertragsabschluss durch Buchung / Reservierung

 

Der Beherbergungsvertrag kann schriftlich, mündlich, fern-mündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Mit Vertragsabschluss verpflichten sich beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Beherbergungsvertrag ist bindend abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt, zugesagt oder - falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war - bereitgestellt worden ist.

 

Preise

 

Die maßgeblichen Zimmerpreise, können unserer aktuellen Preisliste mit den jeweiligen Tarifen und Leistungsbe-schreibungen entnommen werden. Diese hängt in der Pension aus und/oder kann über die Internetseite des Betreibers eingesehen werden. Im Übrigen sind Leistungen und Tarife freibleibend.

 

Änderungen oder Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Beherbergungsvertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, behalten wir uns vor, wenn der Zeitraum zwischen Buchung und Erbringung der Leistung mehr als 4 Monate beträgt und soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich und/oder unangemessen sind.

 

Zahlungen

 

Rechnungen sind stets am Anreisetag unter Berücksichtigung evtl. Anzahlungen in bar oder per Überweisung als Voraus-zahlung zu begleichen, soweit der Zahlungseingang auf dem Konto des Betreibers vor Anreise erfolgt ist.

 

Anreise und Abreise

 

Reservierte Zimmer werden durch die Pension am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung gestellt. Wann immer möglich, werden Zimmer bei Bedarf auch früher bereit gehalten. Ein Anspruch auf eine frühere Übergabe besteht nicht.

 

Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behalten wir uns das Recht vor, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.

 

Gebuchte Zimmer stehen dem Gast am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung. Wünscht der Gast eine spätere Abreise, so ist dies frühzeitig mit dem Betreiber zu vereinbaren. Der Betreiber ist berechtigt hierfür einen Kostenaufschlag von max. 25 % des Logispreises am Abreisetag zu verlangen. Der Aufschlag richtet sich dabei nach der Gesamtauslastung, sowie der Dauer der Verlängerung. Eine Verlängerung der Nutzung kann längsten bis 14.00 Uhr des Abreisetages erfolgen. Ein Anspruch auf eine verlängerte Aufenthaltszeit besteht nicht.

 

Rücktritt durch Stornierung

 

Der Abschluss des Beherbergungsvertrages ist verbindlich, unabhängig davon auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Wird der Vertrag ganz oder teilweise vom Kunden durch Abbestellung gekündigt, wird sich der Betreiber bemühen, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Ist dies nicht möglich, wird die Zahlung des vereinbarten Preises für den vertraglichen Zeitraum fällig.

 

Es gelten in diesem Fall die folgenden Stornierungsbedingungen:

 

          bis 30 Tage von Anreise           kostenfrei

          29 bis 14 Tage vor Anreise        25 %

          13 bis 7 Tage vor Anreise          50 %

          6 bis 5 Tage vor Anreise            60 %

          4 bis 3 Tage vor Anreise            70 %

          ein Tag vor Anreise                    80 %

          am Tag der Anreise                  100 %

 

Aufhebung des Beherbergungsvertrages

 

Hat der Betreiber begründeten Anlass zu der Annahme, dass ein Gast den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht oder wird der gebuchte Aufenthalt in der Pension infolge höherer Gewalt (z. B. Natur-katastrophen, Brand, Streik, Krieg, innere Unruhen) unmittelbar oder konkret erheblich gefährdet oder beeinträchtigt, so kann der Betreiber jede Reservierung absagen, ohne dass sie durch den Vertragsrücktritt zu Schadensersatz verpflichtet wäre. In einem solchen Fall werden die von Ihnen evtl. schon geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurückerstattet.

 

Allgemeine Verpflichtungen

 

Alle Gäste verpflichten sich mit Abschluss des Beherbergungs-vertrages und damit auch der Anerkenntnis dieser AGB, sich nach der in der Pension geltenden Hausordnung zu richten. Diese hängt in aktuell gültiger Version in der Pension aus und kann über die Internetseite der Pension www.pension-corona.de eingesehen werden. Das Übertreten der Haus-ordnung kann einen Verweis aus der Pension nach sich ziehen, ohne dass der Rechnungsbetrag ganz oder teilweise erstattet wird.

 

Reklamationen

 

Reklamationen sind unverzüglich beim Betreiber anzuzeigen. Der Betreiber verpflichtet sich berechtigten Reklamationen unter Verwendung sämtlicher ihm zur Verfügung stehenden und verhältnismäßig zumutbaren Mittel möglichst zeitnah abzuhelfen.

 

Sollte die Behebung eines Problems nicht möglich oder innerhalb einer angemessenen Frist nicht erfolgt sein, sind Ansprüche wg. nicht vertragsgemäßer Erbringung müssen innerhalb eines Monats nach Ende des Aufenthaltes gegenüber dem Betreiber schriftlich geltend zu machen.

 

Haftung / Verjährung

 

Der Betreiber haftet bei Abhandenkommen oder Beschädigung an einem auf dem Grundstück der Pension abgestellten Kraftfahrzeug und für dessen Inhalt nicht. Eine Bewachung findet nicht statt.

 

Der Betreiber der Pension haftet im Bereich der eigenen Leistungserbringung im Rahmen der gesetzlichen Bestimm-ungen. Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsver-letzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Pension als auch gegen ihr Personal beschränkt auf Schäden die vorsätzlich und grob fahrlässig verursacht wurden.

 

Schlussbestimmungen

 

Als Gerichtsstand gilt das am Firmensitz des Betreibers zuständige Gericht als vereinbart.

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen, insbesondere des Beherbergungsvertrages hierdurch nicht berührt.

 

Stand Dezember 2013

 

Hier finden Sie uns

Pension CORONA

0173 / 65 67 100

 

Bruchsaler Str. 35

76694 Forst/Baden

info@pension-corona.de

 

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